Mietrecht

Wir nehmen sowohl Ihre Interessen als Vermieter als auch als Mieter wahr. Dies beginnt bei der Vertragsgestaltung und endet mit der Abwicklung eines endenden Mietverhältnisses, wobei wir stets individuelle und interessengerechte Lösungen mit Ihnen erarbeiten.

Sie können dabei auf unsere Fachkenntnisse und Erfahrungen in dem in vielen Bereichen, wie im Betriebskosten- und Schönheitsreparaturenrecht, durch die Rechtsprechung geprägten Mietrecht zurückgreifen. Hier können bereits bei Vertragsschluss weitreichende Fehler unterlaufen, so dass sich eine rechtliche Beratung empfiehlt, bevor man sich langfristig vertraglich bindet.

Im laufenden Mietverhältnis vertreten wir Sie u. a. bei der Geltendmachung von Mängeln an der Mietsache bzw. der Klärung der Ursache von Mängeln und Schäden im Mietobjekt und der Frage der Minderung der Miete. Wir prüfen für Sie Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen und Modernisierungsmaßnahmen.

Kommt es zu massiven Problemen, wie bspw. erheblichen Mietrückständen oder Störungen des Hausfriedens, ist oftmals eine Beendigung des Mietverhältnisses unausweichlich. In diesen Fällen beraten wir über die Möglichkeit einer Kündigung bzw. einer einvernehmlichen Aufhebung des Mietverhältnisses.

Selbstverständlich vertreten wir Sie auch – bundesweit - vor Gericht sowie in Zwangsvollstreckungs-verfahren, insbesondere in der Räumungsvollstreckung.

Nachfolgend finden Sie eine stichpunktartige, nicht abschließende Übersicht, was wir im Einzelnen für Sie im Mietrecht leisten:

  • Abschluss, Beendigung und Aufhebung von Mietverträgen
  • Einziehung von Mietrückständen
  • Beratung und Vertretung bei Mängeln der Mietsache (Feuchtigkeits- u. Schimmelschäden, Kinder- und Baulärm u. a.)
  • Prüfung von Mieterhöhungen (ortsübliche Miete, Modernisierungen)
  • Ausspruch und Abwehr von Abmahnungen und Kündigungen des Mietverhältnisses
  • Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigungen der Mietsache und bei unterlassenen bzw. nicht fachgerechten Schönheitsreparaturen
  • Beratung bei der Anlage und Abrechnung der Mietkaution
  • Prozessführung in Zahlungs- und Räumungsklagen
  • Vertretung in der Zwangsvollstreckung, insbesondere bei Räumungsvollstreckungen